Sechs kurze Fragen
Zu Angebot, Zielgruppe, Unternehmensgröße und Rolle.
Kostenlose Orientierung für österreichische Unternehmen
Beantworte sechs kurze Fragen und erhalte sofort eine nachvollziehbare Ersteinschätzung mit konkreten nächsten Schritten.
Die Logik orientiert sich am österreichischen Barrierefreiheitsgesetz und den offiziellen Informationen zur europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie. Ein automatischer Check kann keine vollständige WCAG- oder BaFG-Konformität bestätigen.
Zu Angebot, Zielgruppe, Unternehmensgröße und Rolle.
Das Ergebnis erscheint direkt im Browser.
Du bekommst passende Hinweise für die weitere Prüfung.
Die Orientierung ersetzt keine Rechtsberatung.
Das BaFG gilt nicht pauschal für jede Website. Entscheidend sind das konkrete Produkt oder die konkrete Dienstleistung, die Zielgruppe sowie Größe und Rolle des Unternehmens.
Der Check fragt, ob du Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbietest und welche Funktionen Menschen online nutzen können.
Beschäftigtenzahl, Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sowie deine Rolle als Dienstleistungsunternehmen, Hersteller, Importeur oder Händler beeinflussen die Einordnung.
Wähle für jede Frage die Antwort, die am besten zu deinem Angebot und deinem Unternehmen passt.
Du erhältst deine Ersteinschätzung direkt im Browser. Es ist keine Registrierung und keine E-Mail-Adresse erforderlich.
Der Check erklärt, welche Angaben für das Ergebnis ausschlaggebend waren und wo noch Klärungsbedarf besteht.
Je nach Ergebnis kannst du den Geltungsbereich fachlich klären oder direkt deine wichtigsten Website-Prozesse prüfen.
Das Barrierefreiheitsgesetz setzt in Österreich die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen um. Es gilt für die im Gesetz genannten Angebote, die seit dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder für Verbraucher:innen erbracht werden.
Nein. Eine Website fällt nicht allein deshalb unter das BaFG, weil sie öffentlich erreichbar ist. Entscheidend ist, ob darüber ein im Gesetz genanntes Produkt oder eine erfasste Dienstleistung für Verbraucher:innen angeboten wird, zum Beispiel ein Webshop oder ein Online-Buchungsportal.
Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, kann eine Ausnahme gelten. Dafür müssen weniger als zehn Personen beschäftigt sein und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme dürfen höchstens zwei Millionen Euro betragen. Für erfasste Produkte gilt diese Ausnahme nicht pauschal.
Nein. Der BaFG-Check ist eine unverbindliche erste Orientierung. Er ersetzt weder eine individuelle rechtliche Prüfung noch einen vollständigen Accessibility-Audit oder einen Konformitätsnachweis.
Unternehmensgröße und wirtschaftliche Kennzahlen können für die Kleinstunternehmen-Ausnahme relevant sein. Die Rolle als Dienstleistungsunternehmen, Hersteller, Importeur oder Händler beeinflusst ebenfalls, welche Pflichten geprüft werden müssen.
Bei einem möglichen Anwendungsfall solltest du den genauen Geltungsbereich fachlich prüfen. Unabhängig davon kannst du mit dem kostenlosen Barrierefreiheits-Check technische Auffälligkeiten deiner Website erkennen und wichtige Prozesse anschließend manuell testen.
Wenn das BaFG für dein Angebot relevant sein kann, zeigt dir der kostenlose Barrierefreiheits-Check erste technische und redaktionelle Auffälligkeiten.